Wohnung streichen beim Auszug in Berlin und Potsdam – Das sollten Mieter wissen
Wohnung streichen beim Auszug in Berlin und Potsdam – Das sollten Mieter wissen
Beim Auszug aus einer Mietwohnung in Berlin oder Potsdam stellt sich oft die Frage, ob und in welchem Umfang die Wohnung gestrichen werden muss. Gerade in beliebten Stadtteilen wie Kreuzberg, Charlottenburg oder Potsdam-Babelsberg fordern Vermieter häufig eine renovierte Übergabe. Doch nicht immer besteht eine rechtliche Verpflichtung. Um Streitigkeiten und unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Mieter genau wissen, worauf es ankommt.
Muss die Wohnung vor dem Auszug gestrichen werden?
Ob ein Anstrich erforderlich ist, hängt von der individuellen Vereinbarung im Mietvertrag ab. Folgende Punkte sind entscheidend:
Klausel zu Schönheitsreparaturen: Ist im Mietvertrag festgelegt, dass der Mieter für Schönheitsreparaturen verantwortlich ist, kann dies die Pflicht zum Streichen einschließen.
Zustand der Wohnung: Falls die Wände starke Abnutzungsspuren, Flecken oder bunte Farben aufweisen, kann der Vermieter eine neutrale Farbgestaltung verlangen.
Unwirksame Klauseln: Nicht alle Mietvertragsklauseln sind rechtlich gültig. Starre Fristen oder Klauseln, die Mieter verpflichten, unabhängig vom Zustand zu streichen, sind oft unwirksam.
Gerade in Städten mit hoher Mieterfluktuation wie Berlin oder Potsdam ist es ratsam, sich frühzeitig über die gesetzlichen Regelungen zu informieren.
Die richtige Vorbereitung für das Streichen
Falls ein Anstrich nötig ist, sollte er sorgfältig ausgeführt werden, um eine problemlose Wohnungsübergabe zu gewährleisten. Hier sind einige wichtige Schritte:
Löcher und Risse ausbessern: Vor dem Streichen sollten Dübellöcher und Risse in den Wänden verspachtelt und geglättet werden.
Alte Farbreste entfernen: Falls die alte Farbe blättert oder stark verschmutzt ist, sollte sie abgeschliffen oder mit einer Grundierung überarbeitet werden.
Passende Farbe wählen: In den meisten Fällen ist ein neutraler, weißer Anstrich erforderlich. Bunte oder dunkle Farben sollten übermalt werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Streichen
Möbel und Böden abdecken – Schützen Sie Ihre Einrichtung mit Folien oder Abdeckpapier, besonders in Altbauwohnungen mit empfindlichem Parkett.
Ränder und Ecken zuerst streichen – Nutzen Sie einen Pinsel, um saubere Kanten zu erzielen.
Farbrolle für große Flächen verwenden – Arbeiten Sie in gleichmäßigen Bahnen und vermeiden Sie Streifenbildung.
Zweite Schicht auftragen – Falls die alte Farbe durchscheint, kann eine zweite Farbschicht notwendig sein.
Trocknungszeit einhalten – Lassen Sie die Farbe vollständig trocknen, bevor Möbel oder Dekoration zurückgestellt werden.
Worauf sollte man bei der Wohnungsübergabe achten?
Protokoll anfertigen: Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung mit Fotos und einem Übergabeprotokoll.
Neutraler Wandanstrich: Falls das Streichen erforderlich war, sollte die Wohnung in einem hellen und neutralen Farbton übergeben werden.
Rücksprache mit dem Vermieter: Um Missverständnisse zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, vorab mit dem Vermieter zu klären, welche Maßnahmen erforderlich sind.
Fazit – Stressfreier Auszug mit frischer Farbe
Ein sauberer und neutral gestrichener Wohnraum erleichtert die Wohnungsübergabe und kann helfen, Streitigkeiten mit dem Vermieter zu vermeiden. Wer sich an die Vereinbarungen im Mietvertrag hält und rechtzeitig für ein gepflegtes Erscheinungsbild sorgt, kann den Auszug reibungslos gestalten. Falls Unsicherheiten bestehen, kann eine rechtliche Beratung helfen, unnötige Renovierungsarbeiten zu vermeiden. Besonders in gefragten Stadtteilen wie Friedrichshain, Neukölln oder Potsdam-West ist es sinnvoll, sich frühzeitig über geltende Vorschriften und Pflichten zu informieren.