Nach Wasserschaden renovieren: Boden, Wände und Bad wiederherstellen

Altbauzimmer nach Wasserschadensanierung mit neuer Trockenbauwand, angelehnten Fußleisten und geöffnetem Dielenboden.

Bei einem akuten Wasserschaden müssen Sie zuerst das Wasser abstellen und eine Fachfirma für Leckortung und Trocknung rufen. Erst wenn die Bausubstanz trocken ist, beginnt die Renovierung. Sonst schließen Sie Feuchtigkeit ein und riskieren Schimmel. V&A Bau übernimmt diese Wiederherstellung in Potsdam und Berlin. Wir koordinieren Trockenbau, Malerarbeiten, Bodenverlegung und Badsanierung aus einer Hand. Leckortung, Trocknung und Außenabdichtung führen wir nicht selbst aus.

Wer macht was nach einem Wasserschaden?

Die Wiederherstellung teilt sich in zwei Phasen auf:

  1. Schadenbeseitigung und Trocknung: das macht ein Fachbetrieb für Leckortung und Bautrocknung. Er findet die Ursache, pumpt Wasser ab, stellt Trocknungsgeräte auf und misst die Feuchtigkeit, bis die Bauteile trocken sind.
  2. Renovierung und Wiederaufbau: das übernehmen wir. Wir schließen geöffnete Wände und Decken, verlegen neue Böden, streichen und stellen das Bad wieder her.

Diese Trennung ist wichtig. Die Trocknungsfirma dokumentiert den Schaden für die Versicherung. Wir bauen erst auf, wenn die Freigabe vorliegt.

Wann darf die Renovierung nach der Trocknung beginnen?

Erst wenn die Restfeuchte unter dem Grenzwert liegt. Bei Zementestrich sind das meist höchstens 2,0 CM-%, bei Calciumsulfatestrich höchstens 0,5 CM-%. Mit Fußbodenheizung liegen die Werte jeweils niedriger. Maßgeblich sind das Freigabeprotokoll der Trocknungsfirma sowie die CM-Messung vor dem Verlegen.

Fangen Sie zu früh an, riskieren Sie:

  • Schimmel hinter neuen Wandverkleidungen
  • Aufquellende Böden
  • Ablösende Fliesen
  • Muffigen Geruch, der nie ganz verschwindet

Warten Sie die Freigabe ab. Die Dauer hängt vom Umfang ab, den Zeitplan erhalten Sie mit dem Festpreisangebot.

Welche Gewerke sind nach einem Wasserschaden nötig?

Das hängt davon ab, was das Wasser beschädigt hat. Typisch sind diese Arbeiten:

BereichTypische SchädenUnsere Leistung
Wände und DeckenDurchfeuchteter Putz, aufgequollene GipskartonplattenTrockenbau: beschädigte Platten entfernen, neue einbauen, verspachteln. Malerarbeiten: Wände und Decken streichen oder tapezieren.
BodenAufgequollenes Laminat, Parkett oder verschimmelter TeppichBodenverlegung: alten Belag entfernen, neuen Boden verlegen (Laminat, Vinyl, Fliesen). Estrich muss vorher trocken sein.
BadWasser hinter Fliesen, undichte Silikonfugen, beschädigte DuschwanneBadsanierung: Fliesen erneuern, Sanitärobjekte tauschen, Abdichtung herstellen.
Fußleisten und TürenAufgequollene HolzteileFußleisten montieren, Türzargen richten oder Innentüren tauschen.

Oft sind mehrere Gewerke betroffen. Wir koordinieren alle Arbeiten, sodass Sie nur einen Ansprechpartner haben.

Was kostet die Wiederherstellung nach einem Wasserschaden?

Die Kosten hängen vom Umfang ab. Für einzelne Flächen nach einem Wasserschaden gibt es keine Pauschalpreise, wir kalkulieren nach der Besichtigung. Hier die Kosten für die Renovierung (die Trocknungskosten kommen extra und rechnet der Trocknungsbetrieb ab):

Bad wiederherstellen:

  • Bad komplett sanieren (Standard): Gäste-WC mit 3 m² etwa 8.500 € bis 11.600 €, Bad mit 6 m² etwa 11.500 € bis 15.500 €, Bad mit 10 m² etwa 15.500 € bis 20.700 €
  • Bad teilweise sanieren: Fliesen erneuern 400 € bis 650 € je m² Badfläche, Dusche oder Wanne tauschen 2.500 € bis 3.000 €

Die genauen Kosten für Ihre Räume ermitteln wir bei der Besichtigung vor Ort. Nutzen Sie unsere Auftragsanfrage für ein Festpreisangebot.

Wie läuft die Abrechnung mit der Versicherung?

Die Gebäudeversicherung zahlt für Schäden am Gebäude, die Hausratversicherung für Möbel und bewegliche Gegenstände. Entscheidend ist, was im Vertrag steht. Leitungswasserschäden sind meist abgedeckt, Hochwasser nur mit Elementarschutz.

So gehen Sie vor:

  1. Schaden sofort dokumentieren: Fotografieren Sie alle beschädigten Flächen, bevor etwas verändert wird.
  2. Schaden der Versicherung melden und klären, welche Kosten übernommen werden.
  3. Die Trocknungsfirma dokumentiert den Schaden mit Fotos und Feuchtemessungen.
  4. Wir erstellen ein Angebot für die Wiederherstellung. Stimmen Sie Angebot und Beginn vorher mit der Versicherung ab.
  5. Nach Abschluss der Arbeiten stellen wir die Rechnung. Sie reichen sie bei der Versicherung ein.

Als Mieter melden Sie den Schaden sofort dem Vermieter. Die Instandsetzung läuft über ihn und seine Gebäudeversicherung.

Übernimmt die Versicherung auch eine Badsanierung?

Das kommt darauf an. Die Versicherung zahlt nur für die Schadenbeseitigung, also die Wiederherstellung des Zustands vor dem Schaden. Wünschen Sie eine bessere Ausstattung, etwa eine größere Dusche oder hochwertigere Fliesen, zahlen Sie die Mehrkosten selbst.

Angenommen, das alte Bad hatte Standardfliesen. Die Versicherung übernimmt die Kosten für vergleichbare Fliesen und die Verlegung. Entscheiden Sie sich für große Fliesen mit 600 € bis 1.000 € Aufpreis, tragen Sie diesen selbst.

Besprechen Sie die Details vorher mit der Versicherung und uns. Wir trennen im Angebot klar zwischen Schadenbeseitigung und Mehrleistungen.

Ein Wasserschaden bringt immer Aufwand mit sich. Wir halten den Ablauf für Sie so einfach wie möglich. Rufen Sie uns an unter 0151 4136 3739, wenn Sie Fragen haben oder einen Besichtigungstermin vereinbaren möchten. Sie erreichen uns Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr. Oder nutzen Sie direkt unsere Auftragsanfrage für ein Festpreisangebot.

Sie planen ein Vorhaben? Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, die Besichtigung ist kostenlos.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich nach der Trocknung noch mit Schimmel rechnen?

Wenn die Trocknung fachgerecht durchgeführt und die Restfeuchte gemessen wurde, ist das Risiko gering. Wichtig ist, dass alle durchfeuchteten Materialien wie Gipskarton oder Dämmwolle vollständig entfernt wurden. Bleiben feuchte Stellen zurück, kann sich später Schimmel bilden.

Kann ich während der Renovierung in der Wohnung wohnen bleiben?

Das hängt vom Umfang ab. Werden nur einzelne Räume instand gesetzt, ist das meist möglich. Bei einer Kernsanierung oder wenn das Bad länger ausfällt, ist das Wohnen oft nicht zumutbar. Klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob sie Kosten für eine Ersatzunterkunft übernimmt.

Wer koordiniert die verschiedenen Handwerker?

Wenn Sie V&A Bau beauftragen, koordinieren wir alle Gewerke. Sie haben einen Ansprechpartner, der Trockenbau, Malerarbeiten, Bodenverlegung und Badsanierung steuert. Das spart Zeit und Abstimmungsfehler.

Zahlt die Versicherung auch die Malerarbeiten im ganzen Raum?

In der Regel erstattet die Versicherung mindestens die ganze betroffene Wand. Oft übernimmt sie den gesamten Raum, wenn sonst ein sichtbarer Farbunterschied bliebe. Wir weisen die Kosten im Angebot getrennt aus, sodass Sie mit der Versicherung klären können, was übernommen wird.

Was passiert, wenn der Estrich unter dem Bodenbelag feucht ist?

Dann muss der Estrich getrocknet werden, bevor ein neuer Bodenbelag verlegt wird. Das übernimmt der Trocknungsbetrieb. Erst wenn der Estrich die Freigabe erhält, verlegen wir den neuen Boden. Wird das missachtet, kann der neue Belag aufquellen oder sich verziehen.

Muss ich als Mieter die Renovierung selbst beauftragen?

Nein. Als Mieter melden Sie den Schaden sofort dem Vermieter. Die Instandsetzung läuft über ihn und seine Gebäudeversicherung. Ihre eigene Hausratversicherung ist nur für beschädigte Möbel und persönliche Gegenstände zuständig.

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