Wohnung beim Auszug streichen: Wer zahlt und worauf es ankommt

Leerer Raum einer Mietwohnung mit frisch gestrichenen weißen Wänden, Farbrolle und Farbwanne auf Abdeckfolie auf dem Boden

Ob Sie Ihre Wohnung beim Auszug streichen müssen, ist keine Frage des guten Willens, sondern des Mietvertrags. Viele Standardklauseln sind unwirksam. Wenn Sie doch streichen müssen, können Sie das selbst übernehmen oder einen Malerbetrieb beauftragen. Die Kosten dafür lassen sich oft von der Steuer absetzen.

Wann müssen Sie die Wohnung beim Auszug streichen?

Eine Pflicht besteht nur bei wirksamer Klausel und tatsächlichem Renovierungsbedarf. Unabhängig davon müssen Sie kräftige Farben beseitigen, wenn Sie die Wohnung hell übernommen haben. War die Wohnung bei Einzug unrenoviert und haben Sie dafür keinen angemessenen Ausgleich erhalten, ist eine Renovierungsklausel nach der Rechtsprechung des BGH unwirksam. Haben Sie dagegen einen angemessenen Ausgleich bekommen, kann die Klausel wirksam sein. Ohne wirksame Klausel sind normale Gebrauchsspuren wie ein leicht nachgedunkelter Wandbereich hinter dem Sofa oder ein paar feine Risse in der Decke Sache des Vermieters. Sie müssen dafür nicht aufkommen.

Viele Mietverträge enthalten sogenannte Schönheitsreparaturklauseln. Die Rechtsprechung hat in den letzten Jahren viele dieser Klauseln für unwirksam erklärt. Besonders kritisch sind starre Fristenpläne, die Ihnen vorschreiben, dass Sie etwa alle drei Jahre die Küche oder alle fünf Jahre das Wohnzimmer streichen müssen. Solche Pläne sind in der Regel unwirksam. Ebenso unwirksam ist eine Klausel, die Sie verpflichtet, die Wohnung bei Auszug unabhängig vom tatsächlichen Zustand komplett zu streichen. Auch Quotenabgeltungsklauseln, nach denen Sie sich anteilig an Renovierungskosten beteiligen müssen, sind nach BGH unwirksam.

Wirksam kann eine Klausel sein, die Sie zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, wenn sie flexibel formuliert ist und sich am tatsächlichen Zustand der Wohnung orientiert. Entscheidend ist auch, ob Sie die Wohnung bei Einzug frisch renoviert übernommen haben. Fragen Sie im Zweifel Ihren Vermieter oder lassen Sie Ihren Mietvertrag von einem Mieterverein prüfen. Das kostet weniger als unnötige Malerarbeiten.

Welche Farben sind beim Auszug erlaubt?

Wenn Sie streichen müssen, stellt sich die Frage nach der richtigen Farbe. Grundsätzlich gilt: Sie müssen die Wohnung in einem Zustand übergeben, der eine Weitervermietung nicht erschwert. Das bedeutet in der Praxis helle, neutrale Farben. Weiß ist immer sicher. Auch helle Cremetöne oder ein sehr helles Grau werden in der Regel akzeptiert.

Haben Sie eine Wand in einem kräftigen Rot, einem tiefen Blau oder gar Schwarz gestrichen, müssen Sie diese Farbe vor dem Auszug beseitigen. Das kann bedeuten, dass Sie mehrfach streichen müssen, bis der dunkle Ton vollständig überdeckt ist. Auch großflächige Muster oder Wandtattoos sollten entfernt werden.

Eine Ausnahme kann gelten, wenn Sie mit dem Vermieter eine individuelle Vereinbarung getroffen haben. Nur wenn ausdrücklich vereinbart ist, dass die Farbe beim Auszug bleiben darf, müssen Sie nicht streichen. Solche Absprachen sollten Sie schriftlich festhalten.

Was kostet es, die Wohnung streichen zu lassen?

Wenn Sie einen Malerbetrieb beauftragen, hängen die Kosten von der Wohnungsgröße, dem Zustand der Wände und Decken sowie dem gewünschten Ergebnis ab. V&A Bau bietet Malerarbeiten in Potsdam, Potsdam-Mittelmark und Berlin an.

Für einen Auszugsanstrich sind vor allem diese Faktoren entscheidend:

KostenfaktorEinfluss auf den Preis
Anzahl und Größe der RäumeMehr Fläche bedeutet mehr Arbeitszeit und Material
DeckenhöheHöhere Räume erfordern mehr Aufwand, etwa durch Gerüste
Dunkle oder kräftige WandfarbenErfordern oft mehrere Anstriche zum Überdecken
Tapeten entfernenZusätzlicher Aufwand für Ablösen und Entsorgen
Zustand der WändeViele Löcher oder Risse erhöhen den Spachtelaufwand

Einen pauschalen Quadratmeterpreis für den Auszugsanstrich gibt es nicht, weil jeder Auftrag anders ist. V&A Bau besichtigt Ihre Wohnung kostenlos und unverbindlich und erstellt Ihnen danach ein schriftliches Festpreisangebot. So wissen Sie vorher genau, welche Kosten auf Sie zukommen.

Die Kosten für Malerarbeiten sind Teil der Handwerkerleistungen, die Sie nach § 35a EStG von der Steuer absetzen können. 20 % der Arbeitskosten lassen sich abziehen, höchstens 1.200 € im Jahr. Das bedeutet, dass Sie bis zu 6.000 € an Arbeitskosten pro Jahr steuerlich geltend machen können. Materialkosten zählen nicht dazu. Lassen Sie sich daher vom Malerbetrieb eine Rechnung ausstellen, die Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweist. Zahlen Sie die Rechnung per Überweisung, denn Barzahlung wird vom Finanzamt nicht anerkannt.

Selbst streichen oder Maler beauftragen?

Ob Sie selbst zum Pinsel greifen oder einen Profi beauftragen, hängt von mehreren Faktoren ab. Selbst streichen spart Geld, kostet aber Zeit und Nerven. Sie müssen Farbe, Rollen, Pinsel, Abdeckfolie und Kreppband kaufen. Die Materialkosten für eine 60-Quadratmeter-Wohnung können je nach Qualität der Farbe variieren. Dazu kommt Ihre Arbeitszeit, die Sie oft unterschätzen. Gerade Decken zu streichen ist anstrengend und ohne Übung wird das Ergebnis selten so gleichmäßig wie vom Fachmann.

Ein Malerbetrieb bringt nicht nur das Werkzeug und die Farbe mit, sondern auch das Wissen, wie man saubere Kanten hinbekommt und welche Grundierung bei Ihrem Untergrund nötig ist. Das Ergebnis ist in der Regel besser und die Dauer hängt vom Umfang ab, den Zeitplan erhalten Sie mit dem Festpreisangebot. Zudem haben Sie die Gewissheit, dass der Vermieter bei der Übergabe nichts zu beanstanden hat.

Bedenken Sie auch den Zeitdruck. Der Auszug ist oft mit vielen anderen Aufgaben verbunden. Wenn Sie berufstätig sind oder eine Familie haben, kann die Zeit knapp werden. Ein beauftragter Malerbetrieb nimmt Ihnen diese Sorge ab.

So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag auf wirksame Renovierungsklauseln. Im Zweifel hilft ein Mieterverein.
  2. Klären Sie mit dem Vermieter, was er erwartet. Manchmal reicht es, nur eine bunte Wand zu überstreichen.
  3. Entscheiden Sie, ob Sie selbst streichen oder einen Malerbetrieb beauftragen.
  4. Holen Sie bei Bedarf ein Angebot ein. V&A Bau besichtigt Ihre Wohnung kostenlos und unverbindlich und erstellt ein schriftliches Festpreisangebot.
  5. Lassen Sie sich eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeits- und Materialkosten geben und zahlen Sie per Überweisung, um den Steuerabzug zu nutzen.

Wenn Sie sich für einen Profi entscheiden, fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an. V&A Bau führt alle Malerarbeiten aus einer Hand aus, von der Vorbereitung bis zum letzten Anstrich. Nutzen Sie unsere Anfrageseite oder rufen Sie uns an unter 0151 4136 3739.

Sie planen ein Vorhaben? Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden, die Besichtigung ist kostenlos.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich beim Auszug streichen, wenn die Wohnung bei Einzug unrenoviert war?

Das hängt davon ab, ob Sie einen angemessenen Ausgleich erhalten haben. Ohne Ausgleich ist eine Renovierungsklausel nach BGH unwirksam und Sie müssen nicht streichen. Mit Ausgleich kann die Klausel wirksam sein. Lassen Sie Ihren Vertrag im Zweifel prüfen.

Kann der Vermieter die Kaution einbehalten, wenn ich nicht gestrichen habe?

Nur wenn eine wirksame Renovierungsklausel im Mietvertrag steht und die Wohnung tatsächlich renovierungsbedürftig ist. Ohne wirksame Klausel darf der Vermieter wegen unterlassener Schönheitsreparaturen nichts abziehen. Schadensersatz für kräftige Farben oder übermäßige Abnutzung bleibt möglich.

Muss ich Dübellöcher beim Auszug verschließen?

Dübellöcher in üblichem Umfang gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch und müssen nicht verschlossen werden. Nur übermäßig viele oder besonders große Löcher können einen Schadensersatzanspruch auslösen. Im Zweifel sprechen Sie mit Ihrem Vermieter.

Kann ich die Malerkosten von der Steuer absetzen?

Ja, wenn Sie einen Malerbetrieb beauftragen. Sie können 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € pro Jahr, nach § 35a EStG absetzen. Lassen Sie sich eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeits- und Materialkosten geben und zahlen Sie per Überweisung.

Was passiert, wenn ich eine bunte Wand nicht überstreiche?

Der Vermieter kann verlangen, dass Sie die Wand in einem neutralen Farbton übergeben. Wenn Sie das nicht tun, kann er die Kosten für das Überstreichen von der Kaution abziehen oder eine Nachbesserung fordern.

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