Wohnung beim Auszug streichen — Wer trägt die Kosten und worauf ist zu achten?

Wohnung beim Auszug streichen — Wer trägt die Kosten und worauf ist zu achten?

Wohnung beim Auszug streichen – Wer trägt die Kosten und worauf ist zu achten?

Beim Auszug aus einer Wohnung stellt sich oft die Frage: Muss ich die Wände und Decken streichen? Welche Regelungen gelten, und wer übernimmt die Kosten? Besonders in Städten wie Berlin und Potsdam, wo viele Altbauten mit individuellen Mietverträgen existieren, sind klare Informationen wichtig. In diesem Artikel erfahren Sie, was bei der Wohnungsübergabe hinsichtlich der Renovierungspflicht zu beachten ist.

Muss die Wohnung beim Auszug gestrichen werden?

Ob Mieter die Wohnung beim Auszug streichen müssen, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen im Mietvertrag ab. Dabei gilt:

  • Normale Abnutzung ist Sache des Vermieters: Kleine Gebrauchsspuren müssen nicht beseitigt werden.
  • Renovierungsklauseln im Mietvertrag: Viele Mietverträge enthalten Klauseln zur Schönheitsreparatur — diese sind jedoch nicht immer wirksam.
  • Unwirksame Klauseln: Starre Vorgaben (z. B. „muss alle 3 Jahre gestrichen werden”) sind ungültig.
  • Gerichtsurteile zur Renovierungspflicht: Laut BGH-Urteilen (z. B. VIII ZR 185/14) sind Renovierungspflichten oft unwirksam, wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde.
  • Individuelle Absprachen: Eine Einigung mit dem Vermieter kann oft eine pragmatische Lösung bieten.

Gerade in beliebten Stadtteilen wie Prenzlauer Berg, Charlottenburg oder Potsdam-Babelsberg, wo viele Wohnungen modernisiert oder frisch renoviert vermietet werden, sind die Regelungen oft strenger.

Wann muss der Mieter die Wohnung streichen?

Ein Mieter ist nur dann verpflichtet, die Wohnung zu streichen, wenn eine wirksame Renovierungsklausel vorliegt und er die Wohnung renoviert übernommen hat. Typische Anforderungen können sein:

  • Regelmäßige Schönheitsreparaturen: Je nach Mietdauer kann das Streichen von Wänden und Decken gefordert werden.
  • Farbwahl in neutralen Tönen: Falls die Wände in auffälligen Farben gestrichen wurden, kann der Vermieter eine neutrale Farbgebung verlangen.
  • Mängelbeseitigung: Flecken, Nikotinverfärbungen oder andere Schäden sollten vor dem Auszug behoben werden.

Welche Farben sind erlaubt?

In den meisten Fällen muss die Wohnung in einer neutralen Farbe übergeben werden:

  • Weiße oder helle Farben sind in aller Regel akzeptiert.
  • Dunkle oder knallige Farben müssen unter Umständen überstrichen werden.
  • Individuelle Farbgestaltung kann zu Nachbesserungspflichten führen, falls sie nicht mietvertragskonform ist.

Besonders in Altbauwohnungen in Berlin-Mitte oder Potsdam-West, wo historische Wandgestaltungen beliebt sind, sollten Mieter vorab klären, welche Farben akzeptiert werden.

Vorbereitung und Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Streichen

Falls ein Anstrich nötig ist, sollte er sorgfältig ausgeführt werden, um eine reibungslose Wohnungsübergabe zu gewährleisten:

  1. Möbel und Böden abdecken – Schützen Sie Einrichtung und Boden mit Folien oder Abdeckpapier, besonders in Altbauwohnungen mit empfindlichem Parkett.
  2. Löcher und Risse ausbessern – Dübellöcher und Risse vor dem Streichen verspachteln und glätten.
  3. Alte Farbreste entfernen – Blätternde oder stark verschmutzte Farbe abschleifen oder mit einer Grundierung überarbeiten.
  4. Ränder und Ecken zuerst streichen – Mit einem Pinsel saubere Kanten erzeugen.
  5. Farbrolle für große Flächen verwenden – In gleichmäßigen Bahnen arbeiten, um Streifenbildung zu vermeiden.
  6. Zweite Schicht auftragen – Falls die alte Farbe durchscheint, ist meist ein zweiter Anstrich nötig.
  7. Trocknungszeit einhalten – Die Farbe vollständig trocknen lassen, bevor Möbel zurückgestellt werden.

Kosten für das Streichen beim Auszug

Die Kosten variieren je nach Größe der Wohnung, Zustand der Wände und ob ein Profi beauftragt wird. Eine Übersicht für Berlin und Potsdam:

LeistungKosten pro m²
Selbst streichen (nur Farbe)1 – 3 €
Mit Malerzubehör (Rolle, Abdeckmaterial)3 – 5 €
Vorbereitung (Spachteln, Grundieren)3 – 8 €
Wände weiß streichen (Profi)5 – 12 €
Decken streichen (Profi)6 – 15 €
Komplette Malerarbeiten durch Profis8 – 20 €

Für eine 60 m² große Wohnung liegen die Kosten somit zwischen 60 € (Eigenleistung) und 2.000 € (Komplettauftrag an einen Malerbetrieb), je nach Aufwand und Qualitätsanspruch.

Selbst streichen oder Maler beauftragen?

Wer eigenständig streicht, sollte auf folgende Punkte achten:

  • Hochwertige Farbe verwenden: Spart Zeit und sorgt für gleichmäßige Ergebnisse.
  • Richtige Technik anwenden: Mit einer Farbrolle gleichmäßige Bahnen ziehen.
  • Trocknungszeit einhalten: Verhindert Flecken und ungleichmäßige Farbergebnisse.

Ein professioneller Maler spart Zeit und garantiert ein makelloses Ergebnis. In Stadtteilen wie Kreuzberg, Friedrichshain oder Potsdam-Babelsberg, wo viele Wohnungen zügig weitervermietet werden, kann sich eine professionelle Lösung besonders lohnen.

Worauf bei der Wohnungsübergabe achten?

  • Protokoll anfertigen: Den Zustand der Wohnung mit Fotos und einem Übergabeprotokoll dokumentieren.
  • Neutraler Wandanstrich: Wenn das Streichen erforderlich war, in einem hellen, neutralen Farbton übergeben.
  • Rücksprache mit dem Vermieter: Vorab klären, welche Maßnahmen tatsächlich erwartet werden, vermeidet spätere Streitigkeiten.

Was passiert, wenn der Mieter nicht streicht?

Falls keine Renovierungspflicht besteht, muss der Mieter nicht streichen. Wenn jedoch eine wirksame Klausel vorliegt und der Mieter die Wohnung unrenoviert hinterlässt, kann der Vermieter die Kosten von der Kaution einbehalten oder eine Nachbesserung fordern.

Fazit – Worauf Mieter beim Auszug achten sollten

Ob eine Wohnung beim Auszug gestrichen werden muss, hängt vom Mietvertrag und der aktuellen Rechtsprechung ab. Mieter sollten daher ihren Vertrag prüfen und sich über ihre Rechte informieren. Falls eine Renovierung notwendig ist, lohnt es sich abzuwägen, ob man selbst streicht oder einen Fachbetrieb beauftragt. Gerade in begehrten Wohnlagen von Berlin und Potsdam kann ein sauberer Anstrich den Übergabeprozess deutlich erleichtern.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Wohnung beim Auszug streichen?

Nur, wenn der Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel enthält und die Wohnung renoviert übernommen wurde. Starre Renovierungspflichten („alle 3 Jahre streichen") sind laut BGH (z. B. VIII ZR 185/14) unwirksam. Bei unrenoviert übernommenen Wohnungen besteht in der Regel keine Streichpflicht.

Welche Farben sind bei der Übergabe zulässig?

Üblich ist ein neutraler, heller Farbton — meist weiß oder eine ähnlich dezente Farbe. Knallige oder dunkle Farben müssen vor der Übergabe meist überstrichen werden. Eine ausgefallene Farbgestaltung kann zu Nachbesserungspflichten führen, wenn sie nicht mietvertragskonform ist.

Was kostet das Streichen der Wohnung in Berlin oder Potsdam?

Wer selbst streicht, kommt mit etwa 1 bis 5 € pro m² nur für Material aus. Ein Malerbetrieb berechnet inklusive Vorbereitung 8 bis 20 € pro m². Für eine 60 m² große Wohnung ergibt das Gesamtkosten von rund 60 bis 1.200 € — je nach Eigenleistung und Zustand der Wände.

Was passiert, wenn ich nicht streiche?

Besteht keine Renovierungspflicht, drohen keine Konsequenzen. Liegt eine wirksame Klausel vor und wird die Wohnung unrenoviert hinterlassen, kann der Vermieter die Kosten von der Kaution einbehalten oder eine Nachbesserung fordern. Im Streitfall hilft eine rechtliche Beratung oder der Mieterverein.

Wie bereite ich die Wohnungsübergabe richtig vor?

Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung vor dem Auszug mit Fotos und einem Übergabeprotokoll. Bessern Sie Dübellöcher und Risse aus, entfernen Sie alte Farbreste und stimmen Sie unklare Punkte vorab mit dem Vermieter ab. So vermeiden Sie Streit über die Kaution.

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