Wohnung beim Auszug streichen – Wer trägt die Kosten und worauf ist zu achten?

Wohnung beim Auszug streichen – Wer trägt die Kosten und worauf ist zu achten?

Beim Auszug aus einer Wohnung stellt sich oft die Frage: Muss ich die Wände und Decken streichen? Welche Regelungen gelten, und wer übernimmt die Kosten? In diesem Artikel erfahren Sie, was bei der Wohnungsübergabe hinsichtlich der Renovierungspflicht wichtig ist.

Muss die Wohnung beim Auszug gestrichen werden?

Ob Mieter die Wohnung beim Auszug streichen müssen, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen im Mietvertrag ab. Dabei gilt:

  • Normale Abnutzung ist Sache des Vermieters: Kleine Gebrauchsspuren müssen nicht beseitigt werden.

  • Renovierungsklauseln im Mietvertrag: Viele Mietverträge enthalten Klauseln zur Schönheitsreparatur – diese sind jedoch nicht immer wirksam.

  • Gerichtsurteile zur Renovierungspflicht: Laut BGH-Urteilen (z. B. VIII ZR 185/14) sind starre Renovierungspflichten oft unwirksam, wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde.

Wann muss der Mieter die Wohnung streichen?

Ein Mieter ist nur dann verpflichtet, die Wohnung zu streichen, wenn eine wirksame Renovierungsklausel vorliegt und er die Wohnung renoviert übernommen hat. Typische Anforderungen können sein:

  • Regelmäßige Schönheitsreparaturen: Je nach Mietdauer kann das Streichen von Wänden und Decken gefordert werden.

  • Farbwahl in neutralen Tönen: Falls die Wände in auffälligen Farben gestrichen wurden, kann der Vermieter eine neutrale Farbgebung verlangen.

  • Mängelbeseitigung: Flecken, Nikotinverfärbungen oder andere Schäden sollten vor dem Auszug behoben werden.

Kosten für das Streichen beim Auszug

Die Kosten für das Streichen einer Wohnung variieren je nach Größe und ob ein Maler beauftragt wird. Eine Übersicht:

Leistung

Kosten pro m²

Selbst streichen (nur Farbe)

1 – 3 €

Mit Malerzubehör (Rolle, Abdeckmaterial)

3 – 5 €

Malerbetrieb beauftragen

8 – 15 €

Für eine 60 m² große Wohnung können die Kosten also zwischen 60 und 900 € liegen, je nach Aufwand und ob Profis engagiert werden.

Was passiert, wenn der Mieter nicht streicht?

Falls keine Renovierungspflicht besteht, muss der Mieter nicht streichen. Wenn jedoch eine wirksame Klausel vorliegt und der Mieter die Wohnung unrenoviert hinterlässt, kann der Vermieter die Kosten von der Kaution einbehalten oder eine Nachbesserung fordern.

Fazit – Worauf Mieter beim Auszug achten sollten

Ob eine Wohnung beim Auszug gestrichen werden muss, hängt vom Mietvertrag und der Rechtsprechung ab. Mieter sollten daher ihren Vertrag prüfen und sich über ihre Rechte informieren. Falls eine Renovierung notwendig ist, lohnt es sich, abzuwägen, ob man selbst streicht oder einen Fachbetrieb beauftragt.


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